Sensible Daten sicher schwärzen. DSGVO-konform.
Die professionelle Lösung zur sicheren Schwärzung sensibler Daten in digitalen Dokumenten. KI-gestützte Erkennung, unwiderrufliche Anonymisierung und vollständige Nachvollziehbarkeit.
Umfassende Funktionen zur manuellen und automatischen Schwärzung sensibler Inhalte.
Sensible Inhalte werden physikalisch zerstört - sie lassen sich weder extrahieren noch rekonstruieren. Keine oberflächlichen Anmerkungen.
Modernste OCR-Technologie erkennt Texte auch in gescannten Bildern und nicht textbasierten PDFs zuverlässig.
Automatische Erkennung personenbezogener Daten aus Active Directory und SQL-Datenbanken ohne manuelle Pflege.
Integrierte Freigabefunktion für autorisierte Mitarbeitende mit manueller Nachbearbeitung und Kommentierung.
Sehen Sie, wie einfach automatische Schwärzung funktioniert
Kontextsensitive Regeln und modernste Erkennungstechnologie
Vollständiger Lebenszyklus von der automatischen Analyse bis zur finalen Freigabe
OCR-basierte Texterkennung, konfigurierbare Wörterbücher und Anbindung an Verzeichnisdienste.
Individuelle Markierungsfarben und Klassifizierungen: Schwarz für DSGVO, Rot für vertraulich.
Automatische Identifikation von Datumsangaben, Zeitstempeln und Beträgen.
Konzipiert für Behörden und Konzerne mit rollenbasierten Zugriffskonzepten.
Jede Schwärzung wird mit Metadaten versehen für vollständige Nachvollziehbarkeit.
PDF, TIFF, JPG, PNG sowie Office-Dokumente. Auch hybride PDFs unterstützt.
Unternehmen sind verpflichtet, Betroffenen auf Anfrage eine Kopie aller personenbezogenen Daten bereitzustellen – innerhalb eines Monats.
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO müssen Unternehmen Auskunftsanfragen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats beantworten. Bei komplexen Anfragen kann die Frist auf maximal 3 Monate verlängert werden – aber nur mit Begründung.
Art. 15 Abs. 4 DSGVO schreibt vor, dass die Rechte Dritter durch die Auskunft nicht beeinträchtigt werden dürfen. Das bedeutet: Personenbezogene Daten anderer Personen müssen geschwärzt werden – eine vollständige Verweigerung ist nicht zulässig.
Ein häufiges Szenario: Ein Mitarbeiter wird gekündigt oder verlässt das Unternehmen im Streit. Auf Anraten des Anwalts stellt er eine Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO. Das Unternehmen muss nun sämtliche E-Mails, Personalakten, Beurteilungen und interne Vermerke herausgeben – aber dabei alle Daten anderer Mitarbeiter korrekt schwärzen. Bei tausenden E-Mails ein enormer Aufwand ohne automatisierte Lösung.
Professionelle Schwärzung für jede Branche und jeden Anwendungsfall
DSGVO-Auskunftsanfragen von Mitarbeitern
Patientenakten & medizinische Dokumentation
Behörden & Verwaltung
Mandantenakten & Gerichtsdokumente
Preise weißen, Konditionen schützen
Schadensakten & Kundendaten
Die wichtigsten Vorschriften, die professionelle Schwärzung erfordern
Das Auskunftsrecht gibt Betroffenen Anspruch auf Kopie aller personenbezogenen Daten. Frist: 1 Monat. Drittdaten müssen geschwärzt werden.
Die Verletzung von Privatgeheimnissen: Ärzte, Anwälte und andere Berufsgeheimnisträger machen sich bei unbefugter Weitergabe strafbar.
Die Akteneinsicht bei Vergabeverfahren: Bieter haben Einsichtsrecht – aber Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz: Bürger haben Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen – personenbezogene Daten sind auszunehmen.
Während viele PDF-Tools Text nur visuell ausblenden oder mit Anmerkungen überdecken, entfernt Docuflair Redact Inhalte dauerhaft und nicht rekonstruierbar. Zudem erkennt die Software Inhalte automatisch, inklusive in gescannten Dokumenten.
Alle gängigen Formate wie PDF, TIFF, JPG, PNG sowie Office-Dokumente. Auch hybride und durchsuchbare PDFs werden unterstützt.
Docuflair Redact kann auf ein Active Directory zugreifen und dort definierte Felder wie Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen extrahieren. Diese Daten werden dann als Schwärzungsbasis verwendet.
Ja. Sie können Wörterbücher, Regex-Ausdrücke, Farblogiken und sogar kombinierte Bedingungen individuell konfigurieren.
Jede Schwärzung kann mit Metadaten versehen werden (Zeitpunkt, Benutzer, Grund), und bei manueller Nachbearbeitung wird eine Freigabehistorie geführt.
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO müssen Sie unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten. Bei komplexen Anfragen können Sie die Frist um maximal zwei weitere Monate verlängern – aber nur mit Begründung an den Antragsteller. Bei Fristversäumnis drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes.
Sie müssen alle personenbezogenen Daten des Mitarbeiters herausgeben – E-Mails, Personalakten, Beurteilungen, interne Vermerke. Dabei müssen Sie jedoch personenbezogene Daten Dritter (Kollegen, Vorgesetzte) schwärzen. Eine vollständige Verweigerung ist nicht zulässig. Docuflair Redact automatisiert diesen Prozess durch Active Directory-Anbindung.
Nein. Nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO dürfen Sie die Auskunft nicht vollständig verweigern, nur weil Drittdaten enthalten sind. Sie müssen das mildere Mittel wählen – also die betreffenden Passagen schwärzen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. laufende Strafverfahren) kann eine Verweigerung gerechtfertigt sein.
Ja. Neben dem klassischen Schwärzen (schwarze Balken) können Sie auch weiße Markierungen verwenden oder die Schwärzungsfarbe frei konfigurieren. Dies ist besonders nützlich für Angebote und Verträge, bei denen Sie Preise und Konditionen entfernen möchten, ohne dass dies sofort erkennbar ist.
Mit Docuflair Redact entscheiden Sie sich für eine leistungsfähige, skalierbare und sichere Lösung für den vollständigen Dokumentenlebenszyklus.